Reiserücktrittsversicherung
Damit es bei unvorhersehbaren Ereignissen kein böses Erwachen gibt, kann gerne eine Stornoversicherung über unser Hotel abgeschlossen werden.
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt vor wenn durch einen nachstehend genannten Grund die Reiseunfähigkeit des Versicherten eintritt und der Antritt der Reise verhindert wird:
- Schwerer Unfall oder Krankheit des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern
- Tod des angeführten Personenkreises oder Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder einer versicherten Person
- Plötzlich eintretende unvorhersehbare schwere Schwangerschaftsbeschwerden
- Impfunverträglichkeit
- Unvorhergesehenes Wiederauftreten oder Verschlimmerung eines chronischen Leidens
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer, Elementarereignisse, oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht
Was wird ersetzt?
Bei Annullierung der Buchung vor Reiseantritt 80% der Hotelkosten.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Nichtantritt der Reise. Der Gast informiert Rieser’s Kinderhotel Buchau ehest möglich über die Reiseverhinderung und schickt eine Bestätigung des Arztes (mit Diagnose) oder der Polizei.
Was kostet Ihr Stornoschutz?
€ 45.- pro Woche pro Zimmer und Familie
€ 60,- für 10 Tage pro Zimmer und Familie
€ 75,- für 2 Wochen pro Zimmer und Familie
Die Stornoversicherung ist nur in Verbindung mit der Anzahlung buchbar.



